Dienstvorschriften

Exzellenz durch Disziplin

Dienstvorschriften

§1 Gesetzesgrundlage

Für EMS Mitarbeiter gelten die vorgeschriebenen Gesetze. Diese sind den Dienstanweisungen Übergeordnet.

§2 Eidesformel

Jeder Mitarbeiter, welcher dem EMS beitritt und erfolgreich die Grundausbildung erhalten hat, wird hiermit sofort als Vereidigt deklariert. Die Person wird mithilfe dieser Dienstanweisung in Kenntnis gesetzt und muss dieser folgen. Bei Eidbruch kann diese Person fristlos gekündigt werden.

Der abgekürzte hippokratische Eid lautet wie folgt:

“Ich schwöre, meine Fähigkeiten und mein Wissen zum Wohle der Gemeinschaft einzusetzen, stets ethisch zu handeln, die Gesetze und Vorschriften des EMS zu respektieren und die Vertraulichkeit meiner Patienten zu wahren.”

§3 Geltungsbereich

Die Dienstanweisung gilt für das gesamte Emergency Medical Service (EMS).

§4 Rechte u. Pflichten des/der Mitarbeitenden

§4.1 Arbeitszeit

Zum Dienstantritt wird sich bei dem jeweiligen Abteilungsleiter gemeldet. (Oder im Funk siehe Funk Codes). Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, seine Dienstzeiten nachzuweisen. (Job Menü) Mitarbeiter, welche zusätzlich zu der Dienstzeit Dienst leisten und dies nachweisen, werden mit Prämien berücksichtigt. Es ist nicht gestattet, während der Arbeitszeit Außerdienstlichen Tätigkeiten nachzugehen. Punkt 4 gilt nicht wenn man in Bereitschaft ist! Außerhalb der Dienstzeit ist der Sprechfunk nicht zu benutzen. Ausgenommen sind hierbei Mitarbeiter, die der Rufbereitschaft unterstehen.

§4.2 Rufbereitschaft im EMS

Neben der regulären Arbeitszeit haben Mitarbeiter, ab Rang Emergency Doctor, eine Rufbereitschaft während ihrer Wachzeit. Während der Rufbereitschaft ist es gestattet, den Funkverkehr zu nutzen.

§4.3 Pausenzeiten

Jeder Mitarbeiter hat das Recht, eine Pause einzulegen. Diese Pause ist für das EMS im Pausenraum des Pillbox Krankenhauses gestattet.

§4.4 Bereitschaft Dienst Außerdienst mit Paycheck

Nur die Direktion und ausgewählte Personen sind dazu befugt.

§4.5 Ausbildungszeit

Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf Ausbildung u. Fortbildung. Die Ausbildung, bis Rang Emergency Doctor, findet durch die Ausbildungsabteilung im Pillbox Krankenhaus statt. Die Ausbildung findet im Rahmen der Arbeitszeit statt. Die Rank-Ups sind bei der Direktion anzugeben.

§4.6 Benutzung Privater Gegenstände

Private Gegenstände dürfen im Dienst nicht benutzt werden, außer es gibt einen triftigen Grund dafür.

§5 Umgang mit Eigentum des EMS

§5.1 Kleiderordnung

Jeder EMS-Mitarbeiter verpflichtet sich, die Arbeitskleidung zu tragen, die seinem Rang entspricht. Diese ist der Website zu entnehmen. Bei Beginn der Arbeit muss die Kleidung aus dem Schrank genommen und nach Beendigung des Arbeitsvorgangs wieder in den Schrank gelegt werden. Dies betrifft jedem, der nicht der §4.2 Rufbereitschaft unterliegt.

§5.2 Medikamente und Gegenstände

Die Entnahme von Gegenständen und Medikamenten darf nur in Arbeitskleidung geschehen. Gegenstände, welche aus dem Lager entnommen wurden, müssen bei Beendigung des Diensten, in Arbeitskleidung, zurück in das Lager gelegt werden. Jeder Mitarbeiter darf sich im Dienst am Kühlschrank des EMS bedienen. Bitte aber im gesunden Maße.

§5.3 Weitergabe von Staatlichen Materialien

Die Weitergabe von Staatlichen Materialien ist verboten. Eine gestattete Weitergabe ist auf Verlangen nachzuweisen. Das “Hinlegen” von dienstlichen Materialien ist nicht gestattet. Staatliche Materialien dürfen nicht in privaten PKWs oder im Haus verwahrt werden. Dienstliche Materialien sind Eigentum des EMS!

§5.4 Dienstfahrzeuge

Dienstfahrzeuge des EMS sind nach Beendigung der Fahrt zu reparieren, falls sie kaputt gehen und tanken. Die Fahrzeuge sind im Tablet zu registrieren. Die Mitnahme von Zivilisten im Dienstwagen ist untersagt. Ausnahmen hiervon sind Patienten, die zur weiteren Behandlung in das Krankenhaus gebracht werden. Hierfür ist der direkte Weg zu wählen. Nur der Direktion ist es gestattet Ihr Unmarked Fahrzeug privat zu nutzen, dies soll sicherstellen, dass die Direktion zu jederzeit Einsatzbereit ist.

§6 Verhalten im EMS

§6.1 Waffen

Das (bei sich) tragen von Waffen ist nicht erlaubt. Das Mitnehmen von Munition ist im Dienst nicht gestattet.

§6.3 D-Funk/Sprechfunk

Toxisches, rassistisches, homophobes, verletzendes oder belästigendes Verhalten ist untersagt und wird geahndet.

§6.4 Ärztliche Schweigepflicht

Jeder Mitarbeiter unterliegt der Ärztlichen Schweigepflicht. Dies gilt insbesondere für Patientendaten sowie Daten von Mitarbeitern. Ebenso gilt dies für alle im Tablet einsehbaren Daten. Es ist niemandem gestattet, Daten an andere Personen/Fraktionen weiterzugeben. Ausgenommen hiervon sind der Director of EMS und der Deputy Director of EMS, um diese an Gerichtliche Angelegenheiten insofern Beschluss vorhanden ist, weiterzuleiten.

§6.5 Fehlverhalten im Dienst

Jedes Fehlverhalten wird sanktioniert. Sanktionen werden über den entsprechenden Bereich im D-Funk verkündet. Der sanktionierte Mitarbeiter hat die Pflicht, die ausgestellte Sanktion innerhalb von 48h zu begleichen. Einspruch gegen Sanktionen können innerhalb 24h bei der Direktion, schriftlich per D-Funk eingelegt werden.

§6.6 Korruption

Jedem Mitarbeiter ist es untersagt, Bestechungen in jeglicher Art anzunehmen. Bei einem Bestechungsversuch ist der Mitarbeiter dazu verpflichtet, dies zu protokollieren und umgehend an das LSPD weiterzugeben. Keinem Mitarbeiter ist es gestattet, Geschenke, Geldbeträge oder sonstiges als Dankeschön oder Anerkennung für die Arbeit zu verlangen. Sollten Geschenke übergeben werden dürfen sie keinen Einfluss auf zukünftige Arbeit oder Bevorzugung haben.

§7 Dienstleistungen des Emergency Medical Services

§7.1 Erstellen von Gutachten

Gutachten werden über die entsprechenden Formulare in unsere Datenbank (Einsatzberichte) eingetragen. Psychologische Folgegutachten haben ihr eigenes Formular.

§7.3 Verhalten im Außendienst

Der Außendienst wird erst ab Rang Assistant Paramedic alleine gefahren. Alle darunter dürfen unterstützend daran teilnehmen. Helikoptereinsätze sind ausschließlich nach bestandener Ausbildung und Anweisung anzufliegen. Normaler Außendienst mit Helikoptern des Emergency Medical Services bedarf der Genehmigung der Leitstelle oder der Direktion. Privatgespräche mit dem Telefon zu führen während Sie einen Dispatch anfahren oder jemanden wiederbeleben, ist verboten.

§7.4 Verhalten im Innendienst

Gegen Versammlungen vor dem MD ist vorzugehen, als aller erstes werden diese weggeschickt, wenn diese dem Platzverweis nicht folgen, werden exekutive Behörden hinzugezogen. Das wortwörtliche “aufeinanderkleben” von Mitarbeitern wird nicht geduldet. Anstößige Musik im MD lautstark laufen zu lassen ist verboten. Das Schlagen und Treten ist, insofern es nicht ausversehen ist, ist zu unterlassen.

§7.5 Verhalten bei Geiselnahmen

Wer eine Geiselnahme anfährt, teilt dies der Leitstelle mit. Die Geiselnahme ist bis zum Ende zu begleiten. Nach der Geiselnahme ist dies bei der Leitstelle ebenfalls zu melden.

§8 Dienstzeiterfassung

Während der Arbeitszeit ist dafür zu sorgen, dass man korrekt im Tablet eingetragen ist.

§9 Kündigungen

Kündigungen dürfen nur von der Direktion ausgesprochen werden. Zu einer Kündigung gehört eine ordnungsgemäße Kontrolle der Mitarbeiter durch eine exekutive Staatsbehörde. Kündigungen müssen im Bereich “Entlassungen” im D-Funk protokolliert werden. Möchte eine Person kündigen, die suspendiert ist, so ist der Grund dieser Suspendierung vorerst mit der Person abzuklären, welche die Suspendierung ausgesprochen hat. Die Kündigungsfrist von 1. Tag der Abgabe der schriftlichen Kündigung im Briefkasten der Direktion ist einzuhalten.

§10 Schlussbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Dienstanweisung zu erweitern oder zu ändern. Diese Änderungen werden angekündigt.

§13 Geistiges Eigentum

Das Neu Veröffentlichen oder Kopieren dieser Unterlage muss vorerst mit Jason Azul (D-Funk quwenji) abgeklärt und genehmigt werden.